GRI 205 – Korruptionsbekämpfung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Compliance in der Evangelischen Bank und in der Gruppe

Die Evangelische Bank und ihre Tochterunternehmen bekennen sich in ihren Unternehmenswerten zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander und mit ihren Kund:innen. Die Basis hierfür ist die Einhaltung von Gesetzen – im Unternehmenskontext auch Compliance genannt. All unsere Aktivitäten müssen Gesetzen, Regularien sowie unseren eigenen Werten und Richtlinien entsprechen, da Compliance-Verstöße nicht nur möglicherweise Strafverfahren, sondern auch Reputationsschäden nach sich ziehen können. Hieraus ergibt sich, dass Compliance eines unserer Hauptanliegen ist. Gerade als Bank, die fest verankert ist im Finanzkreislauf von Kirche, Diakonie Gesundheits- und Sozialwirtschaft, stellen wir besonders strenge Anforderungen an unser Compliance-Management-System.

Gesetzesverstöße können persönliche Haftung (bspw. Schadensersatzforderungen und/oder strafrechtliche Konsequenzen) für unsere Mitarbeiter:innen oder die Organmitglieder der Evangelischen Bank und ihrer Tochterunternehmen nach sich ziehen und zu einem Reputationsverlust führen.

Das Compliance-Management-System der Evangelischen Bank ist seit dem Jahr 2018 unter der Führung des Head of Legal & Compliance in der Direktion Compliance & Recht organisatorisch verankert. Berücksichtigt werden im Rahmen des Compliance-Management-Systems die folgenden Themenfelder:

  • Verbraucherschutz
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Kapitalmarkt Compliance
  • MaRisk Compliance
  • Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
  • Geldwäscheprävention
  • Datenschutz
  • Integrität – Antikorruption
  • Hinweisgebersystem
  • Beschwerdemanagement
  • Informationssicherheitsmanagement

Die Direktion Compliance & Recht erstellt jährlich Risikoanalysen. Mögliche Bestechungs- und Korruptionshandlungen sowie das daraus resultierende Risiko für die Evangelische Bank werden hierbei erfasst und bewertet. Die Risikoanalyse dient als Grundlage für weitere präventive Maßnahmen. Jährlich durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter:innen und spezielle Regelungen sowie Schulungen, die den Umgang bspw. mit Zuwendungen für Mitarbeiter:innen der Evangelischen Bank betreffen, gehören ebenfalls zu diesen präventiven Maßnahmen.

Auf oberster Regelungsebene haben im Jahr 2017 Vorstand und Gesamtbetriebsrat der EB einen Ver­haltenskodex verabschiedet. Dieser Verhaltenskodex legt den rechtlichen Rahmen fest, in dem sich die EB und ihre Tochterunternehmen bewegen. Das ausdrückliche Bekenntnis, dass sich die EB mit aller Entschlossenheit gegen Bestechung und Korruption einsetzt, ist Bestandteil dieses Verhaltens­kodexes. Die Mitarbeiter:innen der Bank werden darüber hinaus explizit dazu angehalten, Situationen zu vermeiden, die zu persönlichen Interessenskonflikten führen können. Die Annahme von im Geschäfts­verkehr unüblichen materiellen und immateriellen Vorteilen wird strikt untersagt. Zur Beur­teilung der Angemessenheit und Üblichkeit unterstützt die EB ihre Mitarbeiter:innen mit Hilfe von Wertgrenzen und anderen Kriterien (z.B. Geschenke-Richtlinie). Es wird zudem auf die Rechts- und Reputationsrisiken hingewiesen, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen.

Für die Meldung von Hinweisen zu gesetzlichen Verstößen und einer möglichen Beteiligung der Organisation an diesen sowie potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung steht den Mitarbeiter:innen der EB ein Hinweisgebersystem sowie unseren Kund:innen und Geschäfts­partner:innen das Beschwerdemanagement zur Verfügung.

Die Direktion Compliance & Recht und die in ihr verankerten Themengebiete werden jährlich durch die interne und externe Revision mit Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft. Sowohl die interne als auch die externe Revision kommen für das Jahr 2021 zu dem Ergebnis, dass die geprüften Themen innerhalb der Direktion Compliance & Recht angemessen und wirksam aufgestellt sind. Die im Rahmen dieser Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems genutzt. Zudem werden die Mitarbeiter:innen der Direktion Compliance & Recht zu Schulungen bei externen Anbietern entsendet. Auf diese Weise wird die Qualität des Compliance-Management-Systems sichergestellt und die Mitarbeiter:innen auf dem aktuellsten Wissenstand gehalten.

Im Berichtsjahr 2021sind keine (0) Korruptionsfälle bekannt geworden.

Darstellung der Compliance in der EB

Compliance in der EB-SIM

Für die EB-SIM gelten die Unternehmensgrundsätze einschließlich des Corporate Governance Kodex der EB in sinngemäßer Anwendung. Alle Aktivitäten entsprechen gesetzlichen Vorgaben sowie den EB-eigenen Leitlinien und Werten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter:innen der EB-SIM ausdrücklich dazu angehalten, Situationen zu vermeiden, die zu persönlichen Interessenskonflikten führen können. Die Annahme von im Geschäftsverkehr unüblichen materiellen und immateriellen Zuwendungen wird strikt untersagt. Alle Mitarbeiter:innen wurden auf die Rechts- und Reputationsrisiken hingewiesen, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen können.

Die vorrangigen Ziele von Compliance in der EB-SIM sind 1) die Risikominimierung durch die Verhinderung doloser Handlungen zu Lasten der Gesellschaft, durch die Vermeidung von negativer Berichterstattung und durch Sicherheitsverletzungen sowie durch die geringere Ressourcenbelastung und 2) die Effizienzsteigerung durch die Optimierung und Automatisierung der vorhandenen Kontrollmechanismen.

Die Funktion „Compliance“ ist an die EB ausgelagert. Deshalb wird an dieser Stelle auch auf die vorherigen Ausführungen zur EB-Gruppe verwiesen.

 

Die Direktion „Compliance“ berichtet über ihre Tätigkeiten quartalsweise an die Geschäftsführung der EB-SIM.

Für die Meldung von Hinweisen zu gesetzlichen Verstößen oder zu möglichen Beteiligungen der Organisation an Verstößen steht den Mitarbeiter:innen der EB-SIM ein Hinweisgebersystem bei der EB zur Verfügung. Kund:innen und Geschäftspartner:innen der EB-SIM können für diese Anliegen das zentrale Beschwerdemanagement der EB-SIM nutzen.

Wesentliche Risiken im Sinne der Compliance liegen nur bei der EB und der EB-SIM vor. Für die anderen Töchter bestehen keine wesentlichen Risiken dieser Art. Daher werden für diese Töchter auch keine entsprechenden Daten erhoben.

GRI 205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

2021
Evangelische BankEB-SIM

Gesamtzahl der Mitglieder des Kontrollorgans, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden.


14


3


Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden.


100 %



Gesamtzahl der Angestellten, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden (betrifft alle Betriebsstätten).


290


32


Prozentsatz der Angestellten, die Informationen über die Strategien und Maßnahmen der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden.


66,2 %


65,3 %


Es muss beschrieben werden, ob andere Personen oder Organisationen über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden.


Alle Unternehmen der EB-Familie und sämtliche Mitglieder der Evangelischen Bank sind über die Verfahren und Richtlinien der EB zur Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Verhaltenskodex informiert. Der Dienstleisterkodex sowie die anderen Kodexe der EB sind bereits mehrfach kommuniziert und referenziert worden und auf https://www.eb.de/ueber-uns/unternehmensgrundsaetze.html für alle Stakeholder und damit auch für unsere Geschäftspartner einsehbar und zugänglich.


Gesamtzahl der Mitglieder des Kontrollorgans, die die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben.


0


0


Prozentsatz an Mitgliedern des Kontrollorgans, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben.


0 %



Gesamtzahl der Angestellten, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben.


290


32


Prozentsatz der Angestellten, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben.


66,2 %


65,3 %


Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen


Die Evangelische Bank und ihre Tochterunternehmen bekennen sich in ihren Unter-nehmenswerten zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander und mit ihren Kund:innen. Die Basis hierfür ist die Einhaltung von Gesetzen. Gesetzesverstöße können persönliche Haftung (bspw. Schadensersatzforderungen und/oder strafrechtliche Konsequenzen) für unsere Mitarbeiter:innen oder die Organmitglieder der Evangelischen Bank und ihrer Tochterunternehmen nach sich ziehen und zu einem Reputationsverlust führen. Als Bank, die fest verankert ist, im Finanzkreislauf von Kirche und Diakonie, stellen wir daher besonders strenge Anforderungen an unser Compliance-Management-System.


An dieser Stelle wird auf die Aufschlüsselung nach Region – üblicherweise Nord, Mitte, Süd – für die EB-Gruppe verzichtet, da dies für den Berichtsstandard GRI 205-2 aufgrund der überwiegenden Tätigkeit in Deutschland keine Relevanz hat.

GRI 205-3 Korruptionsbekämpfung inkl. bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffener Maßnahmen

2021
Evangelische Bank
EB-SIM

Anzahl an Verdachtsfällen zur Geldwäsche, die an die
zuständigen Behörden abgegeben worden sind.


162


0


Gesamtzahl der bestätigten Korruptionsvorfälle.


0


0


Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte
aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.


0


0


Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern
aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.


0


0


Im Berichtszeitraum sind keine öffentlich rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption gegen die EB oder deren Mitarbeiter:innen eingeleitet worden.

Siehe außerdem:

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