Die Evangelische Bank und ihre Tochtergesellschaften bekennen sich in ihren Unternehmenswerten zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander und mit ihren Kund:innen. Die Basis hierfür ist die Einhaltung von Gesetzen – im Unternehmenskontext auch Compliance genannt. Alle Bank- und Gruppenaktivitäten müssen Gesetzen, weiteren Regularien sowie unseren eigenen Werten und Richtlinien entsprechen. Hieraus ergibt sich, dass compliancekonformes Verhalten ein Hauptanliegen aller Beteiligten ist. Gerade als Kirchenbank, fest verankert im Finanzkreislauf von Kirche, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, stellt die Evangelische Bank besonders strenge Anforderungen an ihr Compliance-Management-System. Korruptionsrisiken werden von der Compliancestelle prozessual überwacht und sind standortunabhängig.
Gesetzesverstöße können persönliche Haftung (bspw. Schadensersatzforderungen und/oder strafrechtliche Folgen) für die Mitarbeiter:innen oder die Organmitglieder der Evangelischen Bank und ihrer Tochtergesellschaften nach sich ziehen und zu einem Reputationsverlust führen.
Das Compliance-Management-System der Evangelischen Bank ist in der Direktion ‘Compliance & Recht’ organisatorisch verankert. Berücksichtigt werden im Rahmen des Compliance-Management-System die folgenden Themenfelder:
- Verbraucherschutz
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Kapitalmarkt Compliance
- MaRisk Compliance
- Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
- Geldwäscheprävention
- Datenschutz
- Integrität – Antikorruption
- Hinweisgebersystem
- Geschenke-Richtlinie
- Informationssicherheitsmanagement
Die Direktion ‘Compliance & Recht’ erstellt jährlich Risikoanalysen. Mögliche Bestechungs- und Korruptionshandlungen sowie das daraus resultierende Risiko für die Evangelische Bank werden hierbei erfasst und bewertet. Die Risikoanalyse dient als Grundlage für weitere präventive Maßnahmen. Jährlich durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter:innen und spezielle Regelungen sowie Schulungen, die den Umgang bspw. mit Zuwen-dungen für Mitarbeiter:innen der EB betreffen, gehören ebenfalls zu diesen präventiven Maßnahmen.
Auf oberster Regelungsebene haben Vorstand und Gesamtbetriebsrat der EB einen Verhaltenskodex verabschiedet. Dieser Kodex definiert Verhaltensgrundsätze, die für alle Mitarbeiter:innen der Bank verbindlich sind. Das ausdrückliche Bekenntnis, dass sich die EB mit aller Entschlossenheit gegen Bestechung und Korruption einsetzt, ist Bestandteil dieses Verhaltenskodexes. Die Mitarbeiter:innen der Bank werden darüber hinaus explizit dazu angehalten, Situationen zu vermeiden, die zu persönlichen Interessenskonflikten führen können. Die Annahme von im Geschäftsverkehr unüblichen materiellen und immateriellen Vorteilen wird strikt untersagt. Zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit unterstützt die EB ihre Mitarbeiter:innen mit Hilfe von Wertgrenzen und anderen Kriterien (z. B. Geschenke-Richtlinie). Es wird zudem auf die Rechts- und Reputationsrisiken hingewiesen, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen.
Für die Meldung von Hinweisen zu gesetzlichen Verstößen und einer möglichen Beteiligung der Organisation an diesen sowie potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung steht sowohl den Mitarbeiter:innen als auch Kund:innen und Geschäftspartnern der EB ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Darüber hinaus können Kund:innen und Geschäftspartner das Beschwerdemanagement nutzen.
Die Compliance-Funktionen werden jährlich durch die interne und externe Revision im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft. Sowohl die interne als auch die externe Revision kommen für das Jahr 2023 zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Compliance-Funktionen angemessen und wirksam ist. Die im Rahmen dieser Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems genutzt. Zudem werden die Mitarbeiter:innen mit Compliance-Funktionen regelmäßig und anlassbezogen geschult. Auf diese Weise wird die Qualität des Compliance-Management-Systems sichergestellt.
Organisatorische Darstellung der Compliance in der EB
Compliance in der EB-SIM
Für die EB-SIM gelten die Unternehmensgrundsätze einschließlich des Corporate Governance Kodex der EB in sinngemäßer Anwendung. Alle Aktivitäten entsprechen gesetzlichen Vorgaben sowie den EB-eigenen Leitlinien und Werten. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter:innen der EB-SIM ausdrücklich dazu angehalten, Situationen zu vermeiden, die zu persönlichen Interessenskonflikten führen können. Die Annahme von im Geschäftsverkehr unüblichen materiellen und immateriellen Zuwendungen wird strikt untersagt. Alle Mitarbeiter:innen wurden auf die Rechts- und Reputationsrisiken hingewiesen, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen können.
Die vorrangigen Ziele von Compliance in der EB-SIM sind erstens die Risikominimierung durch die Verhinderung doloser Handlungen zu Lasten der Gesellschaft durch die Vermeidung von negativer Berichterstattung und durch Sicherheitsverletzungen sowie durch die geringere Ressourcenbelastung und zweitens die Effizienzsteigerung durch die Optimierung und Automatisierung der vorhandenen Kontrollmechanismen.
Die Compliance-Funktion wird von der Bank für die EB-SIM wahrgenommen (Auslagerung). Deshalb wird an dieser Stelle auf die vorherigen Ausführungen zur EB-Gruppe verwiesen.
Die Direktion Compliance & Recht berichtet über ihre Tätigkeiten quartalsweise an die Geschäftsführung der EB-SIM. Für die Meldung von Hinweisen zu gesetzlichen Verstößen oder zu möglichen Beteiligungen der Organisation an Verstößen steht den Mitarbeiter:innen der EB-SIM ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Kund:innen und Geschäftspartner der EB-SIM können für diese Anliegen das zentrale Beschwerdemanagement der EB-SIM nutzen.
Wesentliche Risiken im Sinne der Compliance liegen nur bei der EB und der EB-SIM vor. Für die anderen Töchter bestehen keine wesentlichen Risiken dieser Art. Daher werden für diese Töchter auch keine entsprechenden Daten erhoben.
GRI 205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
2023 | Evangelische Bank | EB-SIM |
---|---|---|
Mitglieder des Aufsichtsrats, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden (Anzahl) | 14 | / |
Mitglieder des Aufsichtsrats, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung | 100 % | / |
Mitarbeiter:innen, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden (Anzahl) | 43 | 20 |
Mitarbeiter:innen, die Informationen über die Strategien und Maßnahmen der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden (%) | 10,3 % | 24,4% |
Mitglieder des Aufsichtsrats, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben (%) | 0,0 % | / |
Mitarbeiter:innen, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben (Anzahl) | 43 | 20 |
Mitarbeiter:innen, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben (%) | 10,3 % | 24,4 % |
An dieser Stelle wird auf die Aufschlüsselung nach Welt-Regionen – üblicherweise Nord, Mitte, Süd – verzichtet, da dies aufgrund der überwiegenden Tätigkeit der EB-Gruppe in Deutschland für den Berichtsstandard GRI 205-2 keine Relevanz hat.
GRI 205-3 Korruptionsbekämpfung inkl. bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffener Maßnahmen
2023 | Evangelische Bank | EB-SIM |
---|---|---|
Anzahl an Verdachtsfällen zur Geldwäsche, die an die | 24 | 0 |
Gesamtzahl der bestätigten Korruptionsvorfälle. | 0 | 0 |
Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte | 0 | 0 |
Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern | 0 | 0 |
Im Berichtszeitraum lagen keine öffentlichen rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption vor.