GRI 402 Arbeitnehmer-Arbeitgeber Verhältnis

Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Im Sinne des GRI 402-1 ist offenzulegen, welche Zeit den Mitarbeiter:innen und ihren Arbeitnehmervertreter:innen grundsätzlich eingeräumt wird, bevor erhebliche betriebliche Veränderungen, die sich wesentlich auf sie auswirken können, umgesetzt werden. Diese Mitteilungsfrist beträgt in der EB-Gruppe mindestens 12 Wochen(GRI 402-1).

Arbeitnehmervertreter:innen und Mitarbeiter:innen der Standorte werden in einer angemessenen zeitlichen Vorlaufzeit über aktuelle Entwicklungen informiert. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die des Betriebsverfassungsgesetzes bei der Mitbestimmung, umfänglich erfüllt. Alle wesentlichen Themen und freiwilligen Leistungen werden in Betriebsvereinbarungen oder Regelungs­abreden festgehalten. Ferner findet grundsätzlich mindestens einmal im Jahr eine Betriebs­versammlung statt, zu der alle Mitarbeiter:innen der Standorte eingeladen sind. Auch im Berichtsjahr fand eine Betriebsversammlung statt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter:innen über relevante Veränderungen beispielsweise durch Videobotschaften und/oder Podcasts über das interne Kommunikationsmedium „EBnow“ informiert. Der Betriebsrat informiert alle Mitarbeiter:innen regelmäßig über die EBnow und über Podcasts, auf die jeweils ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Mitteilungen stehen allen Mitarbeiter:innen zum jederzeitigen Abruf zur Verfügung.

Bei der Evangelischen Bank und teilweise bei den Tochtergesellschaften werden die Ansätze einer Personalentwicklung damit verbunden, dass die fachliche und persönliche Qualifikation sichergestellt wird, aber auch die langfristige Arbeitsfähigkeit hinsichtlich Qualifikation, Einsetzbarkeit und Motivation gewährleistet bleibt. Um diese Ziele zu verfolgen, nutzt die EB die Instrumente des Personal­managements. Dazu zählen die Personalbedarfsplanung und -deckung, der Personaleinsatz, die Personalentlohnung, die Personalführung sowie das Personalcontrolling. Es ist das übergeordnete Ziel des strategischen Personalmanagements, den Einsatz der Mitarbeiter:innen gemäß der ökonomischen, ökologischen und sozial-ethischen Grundausrichtung optimal zu gestalten. Die Messung der Ziele erfolgt anhand einer Reihe von Kennzahlen. Auf Gruppenebene werden keine gesonderten Konzepte verfolgt.

Ein regelmäßiger Personalbericht, der auch die Personalplanung, -entwicklung und das -controlling umfasst, dient dazu, dem Management der EB regelmäßig einen Überblick über die Entwicklungen, die Lage im Personalbereich sowie die wesentlichen Risiken zu geben.

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