UN Global Compact

Was bedeutet die Unterzeichnung für die EB(-Gruppe)?

Der United Nations Global Compact (UNGC) zielt auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und ist die weltweit größte Initiative in diesem Bereich. Das Leitbild bzw. die Vision des UNGC basiert auf zehn universellen Prinzipien sowie auf den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Unternehmen bekennen sich mit ihrer Unterzeichnung zu mehr Nachhaltigkeit und machen ihre Verantwortung für eine bessere Welt transparent.

Was bedeutet die Unterzeichnung für die EB(-Gruppe)?

Für die EB ist die Förderung der zehn Prinzipien des UNGC ein weiterer Baustein ihres umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses. Die Inhalte der zehn Prinzipien sind bereits in den Nachhaltigkeitsgrundsätzen und den Investmentprozessen sowie in verschiedenen Leitlinien und Kodizes der EB verankert. Doch es ist für die EB auch wichtig, das deutliche Signal nach außen zu geben, diese bedeutende globale Initiative zu nachhaltiger Unternehmensführung zu unterstützen und Teil des Netzwerkes zu sein. Die EB ist seit 2018 Unterzeichnerin des UNGC und seitdem auch Teilnehmende im deutschen UNGC Netzwerk bzw. seit 2023 Mitglied im neugegründeten UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V..

Die zehn Prinzipien des UNGC umfassen

Prinzip 1Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.GRI 412Menschenrechte
Prinzip 2Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.GRI 102-16
GRI 412
Prinzip 3Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.GRI 102-41
GRI 205
GRI 401
GRI 402
GRI 405
GRI 406
Arbeitsnormen
Prinzip 4Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.GRI 401
GRI 402
GRI 405
GRI 406
GRI 412
GRI 414
Prinzip 5Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.GRI 412
GRI 414
Prinzip 6Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintretenGRI 401
GRI 405
GRI 406
GRI 412
Prinzip 7Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgenGRI 102-14
Kapitel Ökonomie
GRI 302
GRI 305
Umwelt
Prinzip 8Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.GRI 102-14
Kapitel Ökonomie
Prinzip 9Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.GRI 102-14
Kapitel Ökonomie
GRI 302
GRI 305
Prinzip 10Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.GRI 205
GRI 419
Korruptionsprävention

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