Was bedeutet die Unterzeichnung für die EB(-Gruppe)?
Der United Nations Global Compact (UNGC) zielt auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und ist die weltweit größte Initiative in diesem Bereich. Das Leitbild bzw. die Vision des UNGC basiert auf zehn universellen Prinzipien sowie auf den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Unternehmen bekennen sich mit ihrer Unterzeichnung zu mehr Nachhaltigkeit und machen ihre Verantwortung für eine bessere Welt transparent.
Was bedeutet die Unterzeichnung für die EB(-Gruppe)?
Für die EB ist die Förderung der zehn Prinzipien des UNGC ein weiterer Baustein ihres umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses. Die Inhalte der zehn Prinzipien sind bereits in den Nachhaltigkeitsgrundsätzen und den Investmentprozessen sowie in verschiedenen Leitlinien und Kodizes der EB verankert. Doch es ist für die EB auch wichtig, das deutliche Signal nach außen zu geben, diese bedeutende globale Initiative zu nachhaltiger Unternehmensführung zu unterstützen und Teil des Netzwerkes zu sein. Die EB ist seit 2018 Unterzeichnerin des UNGC und seitdem auch Teilnehmende im deutschen UNGC Netzwerk bzw. seit 2023 Mitglied im neugegründeten UN Global Compact Netzwerk Deutschland e. V..
Die zehn Prinzipien des UNGC umfassen
Prinzip 1 | Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. | GRI 412 | Menschenrechte |
Prinzip 2 | Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. | GRI 102-16 GRI 412 |
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Prinzip 3 | Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. | GRI 102-41 GRI 205 GRI 401 GRI 402 GRI 405 GRI 406 | Arbeitsnormen |
Prinzip 4 | Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. | GRI 401 GRI 402 GRI 405 GRI 406 GRI 412 GRI 414 |
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Prinzip 5 | Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. | GRI 412 GRI 414 |
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Prinzip 6 | Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten | GRI 401 GRI 405 GRI 406 GRI 412 |
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Prinzip 7 | Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen | GRI 102-14 Kapitel Ökonomie GRI 302 GRI 305 | Umwelt |
Prinzip 8 | Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. | GRI 102-14 Kapitel Ökonomie |
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Prinzip 9 | Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. | GRI 102-14 Kapitel Ökonomie GRI 302 GRI 305 |
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Prinzip 10 | Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. | GRI 205 GRI 419 | Korruptionsprävention |