



Die Wahrung der Menschenrechte hat die Evangelische Bank ausdrücklich sowohl in ihrem Verhaltens- als auch in ihrem Dienstleisterkodex dokumentiert. Die EB fordert die Einhaltung der Menschenrechte deutlich ein. Jedem Verdacht auf Missachtung wird nachgegangen und Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen. Bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen. Die Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte wird von Compliance prozessual überwacht und ist standortunabhängig.
Der Dienstleisterkodex muss seit 2018 von allen neuen Dienstleister:innen unterzeichnet werden. Die Bank behält sich bei jeder Dienstleister:in das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen der Kodexe nach angemessener Vorankündigung zu prüfen. Bei Verstößen kann die EB eine stufenweise Eskalation einleiten, die bis zur Auflösung der Geschäftsbeziehung reichen kann.
Die Einhaltung des Verhaltenskodex sowie die Teilnahme an entsprechenden Ethik-/Compliance-Schulungen werden intern sichergestellt, um alle Mitarbeiter:innen zum Thema Diskriminierung zu sensibilisieren sowie jegliches Fehlverhalten ausdrücklich zu vermeiden. Jüngere Skandale haben Firmen gezeigt, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um eine ethisch fundierte Entscheidungsfindung ihrer Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dieser Managementansatz der Evangelischen Bank zum Thema “Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte” gehört als Grundbaustein unseres funktionierenden Compliance Management-Systems dazu. Zudem unterstützt dieser Managementansatz ebenfalls die gesamte gesellschaftliche Unternehmensverantwortung. Des Weiteren hilft er allen Mitarbeiter:innen, die aus unterschiedlichen Kulturen stammen und unterschiedliche Wertvorstellungen, Ansichten, Religionen etc. haben, einen einheitlichen Arbeitsprozess vorzugeben.
Bei Hinweisen zu potenziellen Verstößen steht allen Mitarbeiter:innen das Hinweisgebersystem oder die Direktion Compliance & Recht (hier insbesondere die Abteilung Compliance) zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem bietet den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, Beratung hinsichtlich ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens zu ersuchen und ermöglicht absolute Integrität auf Organisationsebene. Dies sollte allen Mitarbeiter:innen in unserem Hause helfen seine/ihre Bedenken, Ängste sowie jegliche Probleme zu äußern und dabei gleichzeitig ein Gefühl des Vertrauens und vor allem der Sicherheit zu haben, dass mit diesen Anliegen diskret umgegangen und schnellstmöglich Hilfe angeboten wird.
Unterstützung des UN Global Compacts
Als ein deutliches Bekenntnis zur Einhaltung von Menschenrechten auch nach außen hat die EB den UN Global Compact unterzeichnet und dadurch die zehn Prinzipien dieser weltweiten UN-Initiative anerkannt. Der Schutz und die Achtung der Menschenrechte sind als erstes der zehn Prinzipien benannt. Allen zehn Prinzipien nimmt sich die Bank in ihrem täglichen Handeln an.
Kapitalanlage
Die ausdrückliche Verankerung der Prinzipien des UN Global Compacts und insbesondere die Achtung von Menschen- und von Arbeitsrechten erfolgt auch in der Kapitalanlage. Die Achtung dieser Rechte ist ein fester Bestandteil der EB-Nachhaltigkeitsfilter. Via Nachhaltigkeitsfilter werden bspw. Unternehmen und Zulieferer ausgeschlossen, welche gegen Prinzipien des UN Global Compacts und gegen die ILO-Arbeitsrechte verstoßen. Der EB-Filter (Responsible) wird sowohl in der Eigenanlage der EB (Depot A) als auch in der Vermögensverwaltung und bei den Fondslösungen der EB-SIM angewendet.
Die EB und die EB-SIM beteiligen sich aktiv an Engagement-Projekten des AKI, die ausdrücklich die Einhaltung von Menschenrechten in den Blick nehmen.
Finanzierung
Die Evangelische Bank berücksichtigt, beispielsweise durch ihren Branchenfokus, stark die Menschenrechte. Diese sollen zukünftig noch stärker herausgestellt werden. Aus diesem Grund hat die EB 2021 begonnen, die Ausschlusskriterien für die Kreditvergabe zu überarbeiten und an die EB-Nachhaltigkeitsfilter der Kapitalanlage anzugleichen. Darüber hinaus erarbeitet die Bank auch eine Positivliste, um die von der EB finanzierten Geschäftsfelder stärker fokussieren zu können.
Weiterbildung und Schulungen
Über die fachbezogenen und sonstigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (vgl. GRI 404) hinaus, fand im Berichtsjahr in der EB eine Schulung zu Menschenrechtspolitik und -verfahren statt. Gleichwohl ist die Förderung von Menschenrechten ein regelmäßiger Bestandteil unserer gruppenweiten Auseinandersetzung, die mit Fragen der Nachhaltigkeit und der Erreichung von positiver Wirkung durch unser Handeln erzielt wird.
Darüber hinaus ist erwähnenswert, dass die Direktion Compliance & Recht ihr Schulungskonzept in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit ausweiten wird. Ab dem Kalenderjahr 2022 werden in Bezug auf die Themen “Korruptionsbekämpfung” und “Menschenrechte” Schulungen in Form von Interviews erscheinen, die inhaltlich noch mehr als zuvor in die Tiefe gehen. Eine Ausweitung der o.g. Schulung auf die gesamte Gruppe ist noch zu prüfen.
GRI 412-2 |
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Gesamtzahl der im Berichtszeitraum aufgewendeten Stunden für Schulungen zu Menschenrechtspolitik oder ‐verfahren, die für die Geschäftstätigkeiten relevante Menschenrechtsaspekte betreffen. | 1,0 |
Prozentsatz der Angestellten, die im Berichtszeitraum an Schulungen zu Menschenrechtspolitik und ‐verfahren, die für die Geschäftstätigkeiten relevante Menschenrechtsaspekte betreffen, teilgenommen haben. | 63,0 % |