GRI 412 Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte

Hochwertige Bildung
Geschlechtergleichheit
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Weniger Ungleichheit

Die Wahrung der Menschenrechte hat die Evangelische Bank ausdrücklich sowohl in ihrem Verhaltens- als auch in ihrem Dienstleisterkodex dokumentiert. Die EB fordert die Einhaltung der Menschenrechte deutlich ein. Jedem Verdacht auf Missachtung wird nachgegangen und Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen. Bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen. Die Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte wird von der Abteilung Compliance prozessual überwacht und ist standortunabhängig.

Der Dienstleisterkodex muss seit 2018 von allen neuen Dienstleistern unterzeichnet werden. Die Bank behält sich bei jedem Dienstleister das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen der Kodexe nach angemessener Vorankündigung zu prüfen. Bei Verstößen kann die EB eine stufenweise Eskalation einleiten, die bis zur Auflösung der Geschäftsbeziehung reichen kann. 

Der Dienstleisterkodex der EB findet bereits seit längerem in der EB-SIM und dem Change Hub Anwendung. Die HKD führte den Dienstleisterkodex im Jahr 2021 ein, er ist Bestandteil des Dienstleister- und Lieferanten-Onboardings. 

Die Einhaltung von Verhaltenskodizes sowie die Teilnahme an entsprechenden Ethik-/Compliance-Schulungen werden intern sichergestellt, um alle Mitarbeiter:innen zum Thema Diskriminierung zu sensibilisieren sowie jegliches Fehlverhalten ausdrücklich zu vermeiden. Jüngere Skandale haben Firmen gezeigt, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um eine ethisch fundierte Entscheidungsfindung ihrer Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Der entsprechende Managementansatz der Evangelischen Bank zum Thema “Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte” gehört als Grundbaustein unseres funktionierenden Compliance- Management -Systems dazu. Zudem unterstützt dieser Managementansatz ebenfalls die gesamte gesellschaftliche Unternehmensverantwortung. 

Des Weiteren hilft er allen Mitarbeiter:innen, die aus unterschiedlichen Kulturen stammen und unterschiedliche Wertvorstellungen, Ansichten, Religionen etc. haben, ein gemeinsames Werteveständnis zu entwickeln. 

Bei Hinweisen zu potenziellen Verstößen steht allen Mitarbeiter:innen das Hinweisgebersystem oder die Direktion Compliance & Recht (hier insbesondere die Abteilung Compliance) zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem bietet jeder/jedem Mitarbeiter:in die Möglichkeit, Beratung hinsichtlich ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens zu ersuchen sowie absolute Integrität auf Organisationsebene. Dies sollte jeder/jedem Mitarbeiter:in in der EB helfen, seine/ihre Bedenken, Ängste sowie jegliche Probleme zu äußern und dabei gleichzeitig ein Gefühl des Vertrauens und vor allem der Sicherheit zu haben, dass mit diesen Anliegen diskret umgegangen und schnellstmöglich Hilfe angeboten wird. 

Unterstützung des UN Global Compacts

Als ein deutliches Bekenntnis zur Einhaltung von Menschenrechten auch nach außen hat die EB den UN Global Compact unterzeichnet und dadurch die zehn Prinzipien dieser weltweiten UN-Initiative anerkannt. Der Schutz und

die Achtung der Menschenrechte sind als erstes der zehn Prinzipien benannt. Allen zehn Prinzipien nimmt sich die Bank in ihrem täglichen Handeln an.

Kapitalanlage

Die ausdrückliche Verankerung der Prinzipien des UN Global Compacts und insbesondere die Achtung von Menschen- und von Arbeitsrechten erfolgt auch in der Kapitalanlage. Die Achtung dieser Rechte ist folglich ein fester Bestandteil der EB-Filter. Via Nachhaltigkeitsfilter werden bspw. Unternehmen und Zulieferer ausgeschlossen, welche gegen Prinzipien des UN Global Compacts und gegen die ILO-Arbeitsrechte verstoßen. Der EB-Filter (Responsible) wird sowohl in der Eigenanlage der EB (Depot A) als auch bei den Fondslösungen der EB-SIM angewendet.

Die EB und die EB-SIM beteiligen sich aktiv an Engagement-Projekten des Arbeitskreises kirchlicher Investoren (AKI), die unter anderem ausdrücklich die Einhaltung von Menschenrechten in den Blick nehmen. Weitere Informationen sind im Kapitel ‘Ökonomische Verantwortung’ zu finden.