Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte – sie definieren den inhaltlichen Umfang. Die ESRS sind von denjenigen Unternehmen zu berücksichtigen, die durch die CSRD zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind.
Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 04/2024) existiert das erste ESRS-Set mit zwölf sektorunabhängigen Standards, welche in vier Dimensionen zusammengefasst sind:
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht nicht auf jeden Standard eingehen. Ob ein Standard innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts aufgegriffen werden muss, ergibt sich aus der Prüfung der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen dann über einen Nachhaltigkeitsaspekt berichten, wenn sie entweder mit ihren Geschäftsaktivitäten wesentliche Auswirkungen auf diesen Aspekt haben (Inside-Out-Perspektive) oder der Aspekt die eigenen Geschäftsaktivitäten wesentlich betrifft (Outside-In-Perspektive). Eine Ausnahme stellt der Standard ESRS 2 dar, den alle berichtspflichtigen Unternehmen unabhängig einer Wesentlichkeitsprüfung in ihren Berichten berücksichtigen müssen.
Was bedeuten die ESRS für die EB-Gruppe?
Da die EB-Gruppe ab 2025 bereits für das Geschäftsjahr 2024 durch die CSRD dazu verpflichtet ist, einen Nachhaltigkeitsbericht in den Konzernlagebericht aufzunehmen, sind die Anforderungen der ESRS zu berücksichtigen. Unabhängig von den Ergebnissen aus der Prüfung der doppelten Wesentlichkeit muss der Standard ESRS 2 im Nachhaltigkeitsbericht aufgegriffen werden.
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