Wir fordern die Wahrung
der Menschenrechte ein
Die Wahrung der Menschenrechte haben wir ausdrücklich sowohl in unserem Verhaltens- als auch in unserem Dienstleisterkodex dokumentiert. Jedem Verdacht auf Missachtung wird nachgegangen, Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen. Bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen.
Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte
Der EB-Dienstleisterkodex muss seit 2018 von allen neuen Dienstleister:innen unterzeichnet werden oder der Dienstleister muss einen vergleichbaren eigenen Code-of-Conduct vorweisen. Die Bank behält sich bei jeder Dienstleister:in das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen des Kodex nach angemessener Vorankündigung zu prüfen. Bei Verstößen gegen den Dienstleisterkodex kann die EB eine stufenweise Eskalation einleiten, die bis zur Auflösung der Geschäftsbeziehung reichen kann.
Dazu gehört für die Evangelische Bank auch die Förderung von Menschenrechten, die ein fester und regelmäßiger Bestandteil unserer gruppenweiten Auseinandersetzung ist. Die Direktion Compliance & Recht hat ihr Schulungskonzept in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit entsprechend erweitert. Seit 2022 werden zu den Themen „Korruptionsbekämpfung” und „Menschenrechte” Schulungen durchgeführt mit dem Ziel der Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen.
Bei Hinweisen zu potenziellen Verstößen steht allen Mitarbeiter:innen das Hinweisgebersystem oder die Direktion Compliance & Recht (hier insbesondere die Abteilung Compliance) zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem bietet den Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, Hilfestellung hinsichtlich ethischen und gesetzeskonformen Verhaltens zu ersuchen und ermöglicht absolute Integrität auf Organisationsebene. Dies sollte allen Mitarbeiter:innen der EB helfen, ihre Bedenken, Ängste sowie jegliche Probleme zu äußern und dabei gleichzeitig ein Gefühl des Vertrauens und vor allem der Sicherheit zu haben, dass mit diesen Anliegen diskret umgegangen und schnellstmöglich Hilfe angeboten wird.
Unterstützung des UN Global Compacts
Als ein deutliches Bekenntnis zur Einhaltung von Menschenrechten auch nach außen hat die EB den UN Global Compact unterzeichnet und dadurch die zehn Prinzipien dieser weltweiten UN-Initiative anerkannt. Der Schutz und die Achtung der Menschenrechte sind als erstes der zehn Prinzipien benannt. Allen zehn Prinzipien nimmt sich die Bank in ihrem täglichen Handeln an.
Kapitalanlage
Die ausdrückliche Verankerung der Prinzipien des UN Global Compacts und insbesondere die Achtung von Menschen- und von Arbeitsrechten erfolgt auch in der Kapitalanlage. Die Achtung dieser Rechte ist ein fester Bestandteil der EB-Nachhaltigkeitsfilter. Seit 2023 werden die EB-Nachhaltigkeitsfilter um die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ergänzt.
In den EB-Nachhaltigkeitsfiltern sind Geschäftspraktiken, die gegen Prinzipien des UN Global Compacts verstoßen, ausdrücklich bei Unternehmen und Zulieferern ausgeschlossen:
a) Verstoß gegen ILO Arbeitsrechte (Kernarbeitsnormen),
b) Verstoß gegen ILO Arbeitsrechte (sonstige Bereiche),
c) Kinderarbeit und
d) Menschenrechte.
Der EB-Filter (Responsible) wird sowohl in der Eigenanlage der EB (Depot A) als auch bei den Fondslösungen der EB-SIM angewendet. Der EB-Filter (Impact) wird bei Fondslösungen der EB-SIM angewendet.
Sowohl die EB, als Asset Owner, als auch die EB-SIM, als Asset Manager, beteiligen sich aktiv zusammen mit dem AKI an Engagement-Projekten, die ausdrücklich die Einhaltung von Menschenrechten in den Blick nehmen. Aktuelle Beispiele sind bei unseren Engagement-Aktivitäten aufgeführt.
Ergänzend zu den bereits strengen Kriterien der EB-Nachhaltigkeitsfilter kommen bei der EB-SIM weitere Instrumente zur Einhaltung der Menschenrechte zum Tragen. Beispielsweise investiert der Fonds EB-SME Finance Fund Emerging Markets-Impact Investment, der in Kooperation mit der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aufgelegt wurde, mindestens 80% seines Vermögens in die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für lokale Finanzinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die bereitgestellten Mittel dienen der zweckgebundenen Finanzierung und zum Aufbau mittelständischer Strukturen vor Ort. Bei allen (Projekt-)Finanzierungen in Kooperation mit der DEG finden die „IFC Performance Standards“ sowie die „Equator Principles“ Anwendung. Somit wird die Achtung der Menschenrechte auch bei den (Projekt-)Finanzierungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern sichergestellt.
Equator Principles
Die Equator Principles, auch EP abgekürzt, stellen ein Rahmenwerk für ein Risikomanagement dar. Es enthält Vorgaben für die Ermittlung, Bewertung und die Steuerung von Umwelt- und Sozialrisiken bei der Finanzierung von Investitionsobjekten. Dieser freiwillige Standard wird von über 100 Finanzinstitutionen in fast 40 Ländern weltweit angewendet.
IFC Performance Standards
Die International Finance Corporation der World Bank Group (kurz: IFC) hat Performance Standards entwickelt, die u.a. von Investoren angewendet werden können, um Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bei Investitionsobjekten – gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern – besser abzubilden.