



GRI 103 Managementansatz
Die erfolgreichen Geschäftsmodelle der Evangelischen Bank und ihrer Tochtergesellschaften stehen auf einem Fundament des Vertrauens, gegenseitiger Wertschätzung und Toleranz. Vielfalt und Einzigartigkeit der Mitarbeiter:innen tragen wesentlich zur Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der EB-Gruppe bei. Jeder Einzelne wird deshalb als Individuum respektiert. Dementsprechend ist der Umgang miteinander von Respekt, gegenseitigem Verständnis sowie von Offenheit und Fairness geprägt.
Innerhalb der EB-Gruppe werden weder Diskriminierungen noch Belästigungen toleriert. Im Verhaltenskodex der EB wird explizit auf die Themen Diskriminierung und Belästigung eingegangen. Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Sexuelle Belästigungen sind, ebenso wie alle anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz, ausdrücklich untersagt. Jeder hat ein Recht darauf, angemessen und umfassend geschützt zu werden.
Jede Führungskraft ist Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld unter Beachtung der geltenden Führungsgrundsätze und -leitlinien (vgl. GRI 102-16) zu sorgen. Zur Vermeidung von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorgaben können sich alle Mitarbeiter:innen mit ihren Fragen entweder an den Vorstand, ihre Führungskräfte, die Compliance-Beauftragten und/oder den Betriebsrat wenden. Über das Hinweisgebersystem können Vorfälle auch anonym gemeldet werden. Darüber hinaus beinhaltet die Mitarbeiterbefragung eine Frage zum Diskriminierungsempfinden, um für dieses Thema das Bewusstsein zu stärken. Mitarbeiter:innen, die im guten Glauben und guter Absicht einen mutmaßlichen Verstoß durch andere melden, haben keinerlei Sanktionen oder Benachteiligungen zu befürchten.
Rechtsverstöße und Verletzungen gegen die Grundwerte der EB-Gruppe einschließlich des Verhaltenskodexes werden nicht toleriert. Mithilfe unseres Hinweisgebersystems und unseren verschiedenen Kontaktpersonen stellen wir uns entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung.
GRI 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten
2020 | Evangelische | EB-Gruppe |
---|---|---|
Anzahl | 14 | / |
davon | 11 | / |
davon | 3 | / |
unter | 0 | / |
zwischen | 1 | / |
über | 13 | / |
| | |
Vorstandsmitglieder | 2 | / |
davon | 2 | / |
davon | 0 | / |
unter | 0 | / |
zwischen | 50 % | / |
über | 50 % | / |
| | |
Mitarbeiter:innen | 434 | 597 |
davon | 56,22 % | 53,6 % |
davon | 43,78 % | 46,4 % |
unter | 13,6 % | / |
zwischen | 52,3 % | / |
über | 34,1 % | / |