Unser Ziel:
eine nachhaltige Wirtschaft

Was ist „grün“ und wirklich nachhaltig? Auf dem Finanzmarkt soll das künftig klar geregelt sein. Klarheit, Transparenz und Glaubwürdigkeit sind unerlässlich, um das Vertrauen von Anleger:innen zu stärken bzw. überhaupt zu gewinnen.

Der nachhaltige Finanzmarkt muss klar geregelt sein

Die Nachhaltigkeit und Wirkung von Anlageprodukten dürfen nicht zur Schönfärberei verkommen. Anleger:innen haben ein Recht auf klar definierte, transparente und verbindliche Standards. Sie müssen eindeutig erkennen und vergleichen können, welche ökologischen, sozialen und unternehmensethischen Auswirkungen ihre Investitionen haben.

Einheitliche Regeln durch die EU

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifikationssystem, das eingerichtet wurde, um ein gemeinsames Verständnis für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren. Ziel ist es, Kapitalströme in diese Wirtschaftsaktivitäten zu lenken.

Die Taxonomie wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet und greift seit dem 01.01.2022. Sie ist Bestandteil des Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, den die EU-Kommission im März 2018 vorgestellt hat.

Hintergrund des Aktionsplans ist die bedeutende Rolle des Finanzsektors im Kampf gegen den Klimawandel und für eine nachhaltige Entwicklung unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Denn letztlich wird auf dem Finanzmarkt entschieden, wohin die Kapitalströme fließen und welche Unternehmen oder Projekte unterstützt und finanziert werden und welche nicht. Durch die Klassifikation, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten – ergänzt um weitere Maßnahmen des Aktionsplans – soll diese Lenkungswirkung des Finanzsektors künftig im Kampf gegen den Klimawandel wirksam werden. Denn wir brauchen Investitionen, die dem Klimawandel entgegenwirken.

Der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet, unterstützen wir als EB-Gruppe den EU-Aktionsplan. Wir verstehen uns als Partnerin unserer Kund:innen in diesem Transformationsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft. Seit dem 1.1.2022 greift im Rahmen des Green Deals der EU als ein zentraler Baustein die EU-Taxonomie-Verordnung.

Nach Angaben der Europäischen Kommission entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen innerhalb der Europäischen Union auf Gebäude. In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft spielen Gebäude eine zentrale Rolle, da die meisten Unternehmen auch Eigentümer:innen ihrer genutzten Immobilien sind und sich somit mit dem Erhalt, der Renovierung oder dem Erwerb weiterer Gebäude auseinandersetzen müssen. Weitere Informationen zur Rolle der EU-Taxonomie für die EB:

Warum stehen Immobilien im Fokus der EU-Taxonomie?

Unser Einsatz für einen nachhaltigen Finanzmarkt

Wir nutzen unsere Einflussmöglichkeiten als EB, um den Finanzsektor nachhaltig zu transformieren. Wir engagieren uns aktiv und treten im Dialog mit unseren Geschäftspartner:innen und Dienstleister:innen für eine nachhaltige Wirtschaft ein. Dazu kommt unsere vielfältige strategische Zusammenarbeit mit Initiativen, Verbänden sowie der Wissenschaft, mit der wir eine klimaverträgliche, nachhaltige Wirtschaftsweise forcieren.