GRI 414 Soziale Bewertung der Dienstleister und Lieferanten

Geschlechtergleichheit
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Für die EB-Gruppe ist Nachhaltigkeit nicht allein auf das unmittelbare eigene Handeln beschränkt. Gerade im Sinne eines aktiven Engagements ist es aus Sicht der EB-Gruppe wichtig, in der gesamten Wertschöpfungskette für nachhaltiges Wirtschaften einzutreten. Deshalb bezieht die EB auch Maßnahmen bezüglich ihrer Dienstleister:innen, Lieferant:innen und andere Geschäftspartner:innen in ihr Nachhaltigkeitsprogramm mit ein.

Im Dienstleisterkodex (vgl. GRI 102-9) sind konkrete Anforderungen und Standards festgeschrieben, die als Grundlage der jeweiligen Geschäftsbeziehung dienen. Neben der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, erwartet die EB von ihren Dienstleister:innen und Lieferant:innen, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen gerecht werden.

Im Rahmen des Dienstleisterkodex erwartet die Bank von ihren Dienstleister:innen, dass die Menschenrechte beachtet werden, indem klar definierte Mindeststandards umgesetzt sein müssen. Neben der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, erwartet die Evangelische Bank von ihren Dienstleister:innen und Lieferant:innen, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen gerecht werden. Hierzu gehört für die Evangelische Bank die Beachtung der Menschenrechte (insb. Einhaltung der ILO-Mindeststandards), die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, ökologische Nachhaltigkeit (u.a. Einhaltung von Umweltgesetzen, Optimierung des Ressourcenverbrauchs) sowie die geschäftliche Integrität (z.B. Einhaltung von Standards und Vorschriften zur Vermeidung von Korruption, Geldwäsche sowie Terrorismus­finanzierung). Auch ist von den Dienstleistern die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Des Weiteren ist jeder Dienstleister dazu angehalten, seine Mitarbeiter:innen mit Würde, Respekt und Integrität zu behandeln. Ebenso sollen Löhne und Sozialleistungen für alle Mitarbeiter:innen mindestens den geltenden Gesetzen oder Standards entsprechen. Ergänzend zu den sozialen Komponenten des Dienstleisterkodex sollen die Dienstleister auch ihre ökologische Verantwortung beachten und sind zur geschäftlichen Integrität verpflichtet. Dazu zählen u.a. die Einhaltung von Standards und Vorschriften zur Vermeidung von Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Dienstleister, die den Kodex noch nicht unterschrieben haben, werden sukzessive anlassbezogen zur Unterzeichnung des Dienstleisterkodex aufgefordert. Der aktuelle Umsetzungsstand der Weiter­entwicklung des Dienstleistermanagements ermöglicht für das Berichtsjahr keine einheitliche Erfassung, des Anerkennungsstatus unseres Dienstleisterkodex durch unsere Partner.

Die Zielsetzung der EB, die Akzeptanzquote für den Dienstleisterkodex sowie die Datengrundlage bei den Tochtergesellschaften der EB weiter zu verbessern, bleibt weiter bestehen. Im Jahr 2021 ist keine Dienstleisterbewertung erfolgt (GRI 414-1). Diese ist in Verbindung mit einer Dienstleisterbefragung im Jahr 2022 geplant, die zusätzliche Informationen zur nachhaltigen Ausrichtung der Dienstleister:innen geben wird.

Aufgrund des Geschäftsmodells hat die HKD eine herausragende Rolle i. S. d. Lieferkettentransparenz. Daher hat 2021 bei allen Lieferant:innen die Anerkennung des Dienstleisterkodex sowie die Unter­zeichnung der Integritätserklärung eingefordert. Außerdem müssen alle Dienstleister:innen, die ihre Produkte über den Kirchenshop der HKD anbieten möchten, verschiedene nachhaltigkeitsbezogene Faktoren offenlegen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben, ob EMAS als Umweltmanagementsystem eingesetzt wird oder ob fair gehandelte Produkte angeboten werden. Diese Angaben werden bei der Auswahl der Geschäftspartner:innen berücksichtigt. Des Weiteren hat die HKD den Dienstleisterkodex in ihren Onboarding-Prozess für Dienstleister:innen integriert.

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