Für die EB-Gruppe ist Nachhaltigkeit nicht allein auf das unmittelbare eigene Handeln beschränkt. Gerade im Sinne eines aktiven Engagements ist es aus Sicht der EB-Gruppe unerlässlich, in der gesamten Wertschöpfungskette für nachhaltiges Wirtschaften einzutreten. Deshalb bezieht die EB auch Maßnahmen bezüglich ihrer Dienstleister:innen, Lieferant:innen und andere Geschäftspartner:innen in ihr Nachhaltigkeitsprogramm mit ein.
2017 hat die EB den Dienstleisterkodex (vgl. GRI 2-6) verbindlich eingeführt. Mit diesem Kodex werden Dienstleister:innen und Lieferant:innen angehalten, neben sozialen Belangen auch ihre ökologische Verantwortung im Unternehmen zu verankern. Im Dienstleisterkodex sind konkrete Anforderungen und Standards festgeschrieben, die als Grundlage der jeweiligen Geschäftsbeziehung dienen. Neben der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, erwartet die EB von ihren Dienstleister:innen und Lieferant:innen, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen gerecht werden.
Im Rahmen des Dienstleisterkodex erwartet die Bank von ihren Dienstleister:innen, dass die Menschenrechte beachtet werden, indem Mindeststandards umgesetzt sein müssen. Hierzu gehört für die Evangelische Bank die Beachtung der Menschenrechte (insb. Einhaltung der ILO-Mindeststandards), die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, ökologische Nachhaltigkeit (u. a. Einhaltung von Umweltgesetzen, Optimierung des
Ressourcenverbrauchs) sowie die geschäftliche Integrität (z. B. Einhaltung von Standards und Vorschriften zur Vermeidung von Korruption, Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung). Auch ist von den Dienstleister:innen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Des Weiteren sind alle Dienstleister:innen dazu angehalten, ihre Mitarbeiter:innen mit Würde, Respekt und Integrität zu behandeln. Ebenso sollen Löhne und Sozialleistungen für alle Mitarbeiter:innen mindestens den geltenden Gesetzen oder Standards entsprechen.
Dienstleister:innen, die den Kodex noch nicht unterschrieben haben, werden sukzessive anlassbezogen zur Unterzeichnung des Dienstleisterkodex aufgefordert. Die Zielsetzung der EB, die Akzeptanzquote für den Dienstleisterkodex sowie die Datengrundlage bei den Tochtergesellschaften der EB weiter zu verbessern, bleibt weiter bestehen. (GRI 414-1).
Aufgrund ihres Geschäftsmodells hat die HKD eine herausragende Rolle in der Lieferantenprüfung, im Hinblick auf ethische, soziale und gesellschaftliche Aspekte. Hierfür fordert die HKD bei allen Lieferant:innen die Anerkennung des Dienstleisterkodex sowie die Unterzeichnung der Integritätserklärung ein. Außerdem müssen alle Dienstleister:innen, die ihre Produkte über den KIRCHENShop der HKD anbieten möchten, verschiedene nachhaltigkeitsbezogene Faktoren offenlegen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben, ob EMAS als Umweltmanagementsystem eingesetzt wird oder ob fair gehandelte Produkte angeboten werden. Diese Angaben werden bei der Auswahl der Geschäftspartner:innen berücksichtigt.