Diversität, Chancengleichheit
und Gleichbehandlung
Vielfalt und Einzigartigkeit unserer Mitarbeiter:innen tragen wesentlich zur Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der EB-Gruppe bei. Jede:r Einzelne wird deshalb als Individuum respektiert. Dementsprechend ist der Umgang miteinander von Respekt, gegenseitigem Verständnis sowie von Offenheit und Fairness geprägt.
Diversität wirklich und richtig leben
Qualifizierte und engagierte Mitarbeiter:innen sind eine wichtige Säule für den Erfolg der Evangelischen Bank. Daher bieten wir unseren Arbeitnehmer:innen ein flexibles und motivierendes Arbeitsumfeld, in dem sie wachsen und sich entwickeln können – völlig unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht.
Bei der Zusammensetzung von Teams haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, erfahrene und junge Mitarbeiter:innen team- und standortübergreifend zusammenzubringen. Wir legen Wert auf Chancengleichheit und sind offen für Berufsbilder aller Art. Der Mensch und seine Kompetenzen und Erfahrungen stehen dabei für uns im Vordergrund.
In der EB-Gruppe ist das Verhältnis zwischen Frauen und Männern fast ausgeglichen: Insgesamt gehören zu den 602 Mitarbeiter:innen der EB-Gruppe 330 Männer (53,6 %) und 272 Frauen (46,4 %). Der Anteil der Frauen in Führungspositionen in der EB-Gruppe konnte weiter erhöht werden. Er liegt bei 28,9 % gegenüber 23,2 % im Vorjahr (2020). Wir sind bestrebt den Anteil weiter zu steigern.
Inklusion ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir haben derzeit wenige Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen mit Beeinträchtigung und freuen uns über mehr Bewerbungen.

Das Fundament unserer erfolgreichen Arbeit: Vertrauen,
Wertschätzung und Toleranz
Innerhalb der EB-Gruppe werden weder Diskriminierungen noch Belästigungen toleriert. Im Verhaltenskodex der Evangelischen Bank (EB) wird explizit auf die Themen Diskriminierung und Belästigung eingegangen, dass niemand, wegen seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Sexuelle Belästigungen sind, ebenso wie alle anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz, ausdrücklich untersagt. Jede:r hat ein Recht darauf, angemessen und umfassend geschützt zu werden.

Die Definition von Diskriminierung
der Internationalen Arbeitsorganisation ILO
Laut dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958 – Artikel 1 gilt als Diskriminierung
„jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen; …“

Unsere Maßnahmen zur Einhaltung des Diskriminierungsverbotes
Jede Führungskraft ist Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld unter Beachtung der geltenden Führungsgrundsätze und -leitlinien (vgl. GRI 102-16) zu sorgen. Zur Vermeidung von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorgaben können sich alle Mitarbeiter:innen mit ihren Fragen entweder an den Vorstand, ihre Führungskräfte, die Compliance-Beauftragten und/oder den Betriebsrat wenden. Über das Hinweisgebersystem können Vorfälle auch anonym gemeldet werden. Darüber hinaus beinhaltet die Mitarbeiterbefragung eine Frage zum Diskriminierungsempfinden, um für dieses Thema das Bewusstsein zu stärken. Mitarbeiter:innen, die im guten Glauben und guter Absicht einen mutmaßlichen Verstoß durch andere melden, haben keinerlei Sanktionen oder Benachteiligungen zu befürchten.
Rechtsverstöße und Verletzungen gegen die Grundwerte der EB-Gruppe einschließlich des Verhaltenskodexes werden nicht toleriert. Mithilfe unseres Hinweisgebersystems und unseren verschiedenen Kontaktpersonen stellen wir uns entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung. 2021 sind keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden.