Diversität, Chancengleichheit
und Gleichbehandlung

Vielfalt und Einzigartigkeit unserer Mitarbeiter:innen tragen wesentlich zur Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der EB-Gruppe bei. Jede:r Einzelne wird deshalb als Individuum respektiert. Dementsprechend ist der Umgang miteinander von Respekt, gegenseitigem Verständnis sowie von Offenheit und Fairness geprägt.

Diversität wirklich und richtig leben

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiter:innen sind eine wichtige Säule für den Erfolg der Evangelischen Bank. Daher bieten wir unseren Arbeitnehmer:innen ein flexibles und motivierendes Arbeitsumfeld, in dem sie wachsen und sich entwickeln können – völlig unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht.

Bei der Zusammensetzung von Teams haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, erfahrene und junge Mitarbeiter:innen team- und standortübergreifend zusammenzubringen. Wir legen Wert auf Chancengleichheit und sind offen für Berufsbilder aller Art. Der Mensch und seine Kompetenzen und Erfahrungen stehen dabeifür uns im Vordergrund.

In der EB-Gruppe ist das Verhältnis zwischen Frauen und Männern fast ausgeglichen: Insgesamt gehören zu den 594 Mitarbeiter:innen der EB-Gruppe 324 Männer (54,5 %) und 270 Frauen (45,5 %). Der Anteil der Frauen in Führungspositionen in der EB-Gruppe konnte weiter erhöht werden. Er liegt bei 32,2 % gegenüber 28,9 % im Vorjahr (2021). Wir sind bestrebt den Anteil weiter zu steigern.

Auch Inklusion zählt zu den Fundamenten unseres Wertekanons. Wir haben derzeit wenige Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen mit Beeinträchtigung und freuen uns über mehr Bewerbungen.

Das Fundament unserer erfolgreichen Arbeit: Vertrauen,
Wertschätzung und Toleranz

Innerhalb der EB-Gruppe werden weder Diskriminierungen noch Belästigungen toleriert. Im Verhaltenskodex der Evangelischen Bank (EB) wird explizit auf die Themen Diskriminierung und Belästigung eingegangen, dass niemand, wegen seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Sexuelle Belästigungen sind, ebenso wie alle anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz, ausdrücklich untersagt. Jede:r hat ein Recht darauf, angemessen und umfassend geschützt zu werden.

Charta der Vielfalt

2022 hat die EB mit Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (verlinken bzw. Mouse over) ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz gesetzt. Die Bank zeigt damit, dass sie sich für ein Arbeitsumfeld einsetzt, das frei von Vorurteilen ist und ihre Mitarbeiter:innen wertschätzt, stärkt und fördert – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Zudem hat die EB einen Arbeitskreis zum Thema Diversity gegründet und die Funktion einer Diversity Manager:in geschaffen. Auch dies soll dazu beitragen, eine Organisationskultur zu etablieren, in der Vielfalt selbstverständlich gelebt wird, so dass alle Beschäftigten ihr Potenzial bestmöglich einbringen können.

Entwicklung einer Diversitätsstrategie

Ausgehend von der Überzeugung, dass eine nachhaltig lebenswerte Gesellschaft eine Gesellschaft ist, die jederzeit die Sicherheit bietet, frei von Diskriminierung und Benachteiligung leben und sich entfalten zu können, haben wir 2022 eine Diversitätsstrategie entwickelt. Diese Strategie fußt auf unseren Unternehmenswerten Vertrauen, Respekt, Ehrlichkeit, Verantwortung sowie Offenheit und unterstreicht, dass Diversität und Vielfalt in all ihren Facetten in der EB eine Selbstverständlichkeit sind. Wir erwarten, dass Menschen, die bei uns arbeiten, diese Werte und deren Definition teilen. Eine demokratische Grundhaltung ist hierfür unerlässlich.

Wir sind davon überzeugt, dass wir durch vielfältige Erfahrungshintergründe, Persönlichkeitsmerkmale oder Lebensstile unserer Mitarbeiter:innen unsere Innovationsfähigkeit langfristig stärken. Innovative Ideen gedeihen am besten in einem Umfeld, in dem sich Mitarbeiter:innen sicher fühlen, ihre unterschiedlichen Perspektiven einbringen und das Gewohnte in Frage stellen oder es verbessern können. Wir wissen, dass der wirtschaftliche Erfolg der Evangelischen Bank durch eine möglichst diverse und vielfältige Belegschaft langfristig gesichert und optimiert wird. Um dies zu erreichen, ist es ein zentrales Anliegen der Diversitätsstrategie, den Blick auch auf Ungleichheit zu richten, um gleiche Rechte und Zugangsmöglichkeiten über die Hierarchieebenen hinweg zu stärken. Durch regelmäßiges Hinterfragen unseres Handelns und unserer Prozesse können wir darauf aufbauend Potentiale identifizieren und Lösungswege entwickeln.

Diversität

Die Definition von Diskriminierung
der Internationalen Arbeitsorganisation ILO

Laut dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958 – Artikel 1 gilt als Diskriminierung

„jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen; …“

Logo International Labour Organization

Unsere Maßnahmen zur Einhaltung des Diskriminierungsverbotes

Jede Führungskraft ist Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld unter Beachtung der geltenden Führungsgrundsätze und -leitlinien (vgl. GRI 2-23) zu sorgen. Zur Vermeidung von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorgaben können sich alle Mitarbeiter:innen mit ihren Fragen entweder an den Vorstand, ihre Führungskräfte, die Compliance-Beauftragten und/oder den Betriebsrat wenden. Über das Hinweisgebersystem können Vorfälle auch anonym gemeldet werden. Darüber hinaus beinhaltet die Mitarbeiterbefragung eine Frage zum Diskriminierungsempfinden, um für dieses Thema das Bewusstsein zu stärken. Mitarbeiter:innen, die im guten Glauben und guter Absicht einen mutmaßlichen Verstoß durch andere melden, haben keinerlei Sanktionen oder Benachteiligungen zu befürchten.

Rechtsverstöße und Verletzungen gegen die Grundwerte der EB-Gruppe einschließlich des Verhaltenskodexes werden nicht toleriert. Mithilfe unseres Hinweisgebersystems und unseren verschiedenen Kontaktpersonen stellen wir uns entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung. 2022 sind keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden.