Was ist die TCFD?
Die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) wurde vom Finanzstabilitätsrat der G20 gegründet. Diese veröffentlichte im Juni 2017 umfassende Empfehlungen für eine einheitliche Klimaberichterstattung. Ihr erklärtes Ziel war und ist es, Unternehmen und Investoren dabei zu unterstützen, die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmodell zu quantifizieren und offenzulegen. Weltweit beziehen sich mittlerweile viele freiwillige Transparenz-Initiativen im Finanz- und Kapitalmarkt auf den TCFD-Standard. Es zeichnet sich ab, dass sich TCFD zunehmend zum globalen „Marktstandard“ entwickelt, so wurde die Struktur beispielsweise für den Aufbau der zukünftig geltenden CSRD-Berichtspflicht herangezogen.
Was bedeutet der TCFD-Report für die EB(-Gruppe)?
Ende April 2021 veröffentlichte die EB-Gruppe ihren ersten TCFD-Report für das Berichtsjahr 2020. Sie hat als zweites genossenschaftliches Institut in Deutschland die Empfehlungen der TCFD umgesetzt und berichtet seitdem jährlich.
Mit der Klimastrategie – inklusive der Klimaselbstverpflichtung des deutschen Finanzsektors – dokumentiert die EB-Gruppe, dass sie klare ökologische Maßnahmen festlegt und aktiv zur Ressourcenschonung und zur Klimaneutralität beitragen wird. Die EB will sich auch am tatsächlichen Erreichen unserer selbstgesteckten Ziele messen lassen. Dieses verantwortungsbewusste Handeln soll deshalb über die TCFD-Empfehlungen transparent und auch vergleichbar mit den Angaben anderer Finanzakteure gemacht werden.
Im TCFD-Report stellt die EB-Gruppe die ersten konkreten Schritte, die sich aus der Handlungsmaxime der Klimastrategie ergeben, vor. Entsprechend der TCFD-Formatlogik – Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele – sind die Informationen in diese vier Bereiche untergliedert.
Ab dem Jahr 2025 wird der TCFD-Bericht in die Berichterstattung der CSRD übergehen.