Was ist ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht?
Eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. gesonderter nichtfinanzieller Bericht umfasst neben der Beschreibung des Geschäftsmodells eines berichtspflichtigen Unternehmens, diejenigen Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage wesentlich sowie für die Erläuterung der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte erforderlich sind. Es sind Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:
- Umweltbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Sozialbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Was bedeutet die Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die EB-Gruppe?
Die EB-Gruppe ist grundsätzlich zu einer nichtfinanziellen Konzernerklärung im Konzernlagebericht verpflichtet. Diese Anforderung ergibt sich aus § 340i Abs. 5 HGB i. V. m. §§ 315b Abs. 3 und 315c HGB i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB. Denn sobald ein Konzern im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer:innen beschäftigt, kommen die erweiterten Berichtspflichten zum Tragen.
Der EB-Konzern optiert nicht für die Erweiterung ihres Konzernlageberichts um die nichtfinanzielle Konzernerklärung, sondern erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht wird zusammen mit dem Konzernlagebericht nach § 325 HGB offengelegt.