Was ist ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht?
Eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. gesonderter nichtfinanzieller Bericht umfasst neben der Beschreibung des Geschäftsmodells einer Kapitalgesellschaft, diejenigen Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage wesentlich sowie für die Erläuterung der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte erforderlich sind. Es sind Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:
- Umweltbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Sozialbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Was bedeutet die Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die EB-Gruppe?
Die EB-Gruppe ist grundsätzlich zu einer nichtfinanziellen Konzernerklärung im Konzernlagebericht verpflichtet. Diese Anforderung ergibt sich aus § 315b i.V.m. § 289b Abs. 1 HGB. Denn sobald eine Kapitalgesellschaft im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer:innen beschäftigt und eine Bilanzsumme von 20 Mio. EUR oder einen Umsatz von 40 Mio. EUR überschreitet (große Kapitalgesellschaft) kommen die erweiterten Berichtspflichten zum Tragen.
Die EB-Gruppe ist von der Pflicht zur Erweiterung ihres Konzernlageberichts um die nichtfinanzielle Konzernerklärung befreit, da die EB für das Geschäftsjahr 2020 einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts erstellt hat. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist zusammen mit dem Konzernlagebericht nach § 325 HGB offengelegt.
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