3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen
Zukünftig ist die EB-Gruppe zur Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitserklärung verpflichtet, die auf den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) basiert, deren Inhalte wiederum durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert werden.
Worüber die EB-Gruppe dabei konkret berichten muss, wird im Rahmen einer sogenannten „Wesentlichkeitsanalyse“ bestimmt. Die Grundidee des Gesetz-gebers ist dabei, dass die berichtspflichtigen Unternehmen ihre unterschiedlichen Stakeholder über alle „Nachhaltigkeitsaspekte“ informieren, die für das Unternehmen wesentlich sind.
Bei der Bestimmung der Wesentlichkeit muss das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ beachtet werden. Danach ist ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich, wenn …
- von der Tätigkeit der EB-Gruppe und unter Berücksichtigung der Wertschöpfungskette, insbesondere der Kunden, positive oder negative Auswirkungen auf die Aspekte ausgehen (nachhaltigkeitsbezogene Wesentlichkeit). Hier steht die Frage im Vordergrund, welchen Einfluss die Geschäftstätigkeit der EB-Gruppe, insbesondere die Kreditvergabe und die Kapitalanlage, auf Nachhaltigkeitsaspekte hat (Inside-out-Perspektive). In diesem Kontext ist auch zu berücksichtigen, welche Erwartungen und Anforderungen die Stakeholder an die EB-Gruppe haben.
- er mit Risiken und Chancen für den finanziellen Erfolg der Bank verbunden ist (finanzielle Wesentlichkeit), auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Da es um die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte, z. B. des Klimawandels, auf die Unternehmen geht, spricht man hier auch von der Outside-in-Perspektive.
Der Gesetzgeber hat einen Themenkatalog aufgestellt, in dem er definiert hat, welche Nachhaltigkeitsaspekte aus seiner Sicht für Unternehmen wesentlich sein können und daher durch jedes berichtspflichtige Unternehmen geprüft werden müssen. Diese Liste umfasst insgesamt 10 Haupt- und 37 Unterthemen. Darüber hinaus fordert der Gesetzgeber die Unternehmen auf, zu prüfen, ob es über diese Standardaspekte hinaus weitere Nachhaltigkeitsaspekte gibt, die vor dem Hintergrund der jeweiligen Geschäftstätigkeit und der eigenen Stakeholder – z. B. Mitarbeitende, Kunden und Kapitalgeber – potenziell wesentlich sein können. Die Analyse für die EB-Gruppe hat hier keine Aspekte ergeben, die zusätzlich zu den 37 durch die CSRD vorgegebenen Nachhaltigkeitsaspekten berücksichtigt werden müssen.
Im Rahmen einer internen Analyse sind Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert worden, die für die EB-Gruppe potenziell wesentlich seien könnten.
Gemäß dem Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ können Nachhaltigkeitsaspekte bereits als wesentlich betrachtet werden, wenn entweder die Impact-Materialität oder Finanzielle-Materialität hoch bewertet wurde.
In der Stakeholderanalyse werden zwei Gruppen von Stakeholdern unterschieden, wobei Überschneidungen möglich sind. Betroffene Stakeholder sind eine Gruppe und können Einzelpersonen oder Gruppen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Bank, deren Interessen durch die Aktivitäten des Unternehmens beeinflusst werden oder werden können, wobei dieser Einfluss positiv oder negativ sein kann. Die Betroffenheit umfasst dabei auch indirekte Geschäftsbeziehungen des Unternehmens.
Die andere Gruppe bilden die Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten, welche sich ein umfassendes Bild der Leistungen und Auswirkungen der EB-Gruppe machen wollen.
Zentrale Dimensionen für die Bewertung der Relevanz von Stakeholdern sind ihre Betroffenheit und ihr Einfluss, jeweils bezogen auf die EB-Gruppe. Mit dieser Betrachtung wird die sowohl die Inside out – Perspektive als auch die outside in – Perspektive in der Stakeholderanalyse berücksichtigt. Die eingenommenen Perspektiven zur Betrachtung von potenziell wesentlichen Aspekten für die EB berücksichtigen u.a. auch externe Expert:innen aus Beratungsgesellschaften, der Wissenschaft und von Verbänden aus dem Umfeld der EB-Gruppe.
3-2 Liste der wesentlichen Themen
Die EB hat auf Grundlage ihrer wesentlichen Themen strategische Ziele formuliert. Aus diesen Zielen leiten sich verschiedene Maßnahmen ab, welche im Nachhaltigkeitsprogramm wiederzufinden sind.
Die folgende Abbildung zeigt die Wesentlichkeitsmatrix der EB-Gruppe, in welcher die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse abgebildet werden.
Um ein umfassendes Bild über die wesentlichen Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermitteln, wurde unter Bezugnahme auf die GRI-Standards die folgenden GRIs berichtet:
- GRI 2: Allgemeine Angaben 2021
- GRI 3: Wesentliche Themen 2021
- GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
- GRI 302: Energie 2016
- GRI 305: Emissionen 2016
- GRI 401: Beschäftigung 2016
- GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
- GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
- GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016
- GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016
- GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016
- GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
- GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016
- GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016
Zusätzlich findet auf Basis der EMASplus-Richtlinie eine freiwillige Berichterstattung unter Bezugnahme auf die folgenden GRI-Standards statt:
- GRI 301: Materialien 2016
- GRI 303: Wasser und Abwasser 2018
- GRI 304: Biodiversität 2016
- GRI 306: Abwasser und Abfall 2020
Aufgrund dessen, dass die Bank in diesem Jahr zum ersten Mal ihre Wesenlichkeitsanalyse nach den Vorgaben der CSRD durchgeführt hat, unterscheiden sich die wesentlichen Themen stark von den Themen aus dem vergangenen Jahr. Diese ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die CSRD 10 Haupt- und 37 Unterthemen vorgibt, sodass sich die Bank bei ihrer Wesentlichkeitsanalyse an eben diese Themen und deren Bezeichnungen orientiert hat und die zuvor genutzten Kategorien und Bezeichnungen zugunsten der CSRD-konformen aufgibt.
3-3 Management der wesentlichen Themen
Die EB-Gruppe hat im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse positive wie negative Auswirkungen identifiziert, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs anfallen. Dazu gehört u.a. die Verursachung von Verbräuchen und Emissionen sowie die Finanzierung von Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, die als energieintensiv eingestuft werden können.
Positive Auswirkungen ergeben sich u.a. durch die Auflage von nachhaltigen Investmentfonds und die Investments in Erneuerbare Energien. Aber auch die Bereitstellung von Kapital für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft leistet einen Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Da sich die Finanzierungsaktivitäten der EB-Gruppe auf den DACH-Raum fokussieren, wurden hier keine potenziellen Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte identifiziert.
Weitere Erläuterungen zu den Auswirkungen und entsprechenden Managementansätzen sind unter den jeweiligen GRI-Standards zu finden.
Die EB kann durch ihre direkten Investments in andere Unternehmen in die negativen Auswirkungen von diesen Unternehmen indirekt involviert sein, dennoch ist die EB bestrebt diese indirekten Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Gleiches gilt für ihre Finanzierungstätigkeit im Kreditgeschäft mit der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Ein Beispiel, wie die EB ihre negativen Auswirkungen mindert, ist die Klimastrategie, welche sich u.a. an der Klima-Selbstverpflichtung des deutschen Finanzsektors zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens orientiert. Daraus geht hervor, dass die EB sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekennt. Ein weiteres Beispiel sind ihre Kreditvergabegrundsätze und ihr Nachhaltigkeitsfilter für die Kapitalanlage (www.eb.de/nachhaltigkeitsfilter).
Aufgrund ihrer nachhaltigen Ausrichtung, der geltenden Kodizes und Selbstverpflichtungen, ihr Nachhaltigkeitsmanagementsystem EMASplus sowie ihrer Nachhaltigkeitsfilter im Anlage- und Kreditgeschäft u.a. mit Bezug zu Verstößen gegen Menschen- und Arbeitsrechte, aber auch im Hinblick auf emissionsintensive Sektoren werden signifikante negative Auswirkungen vermieden.
Die EB-Gruppe ist im Rahmen ihrer Zertifizierung nach EMASplus dazu verpflichtet, zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele und zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verbesserung in einem wiederkehrenden Zeitraum von drei Jahren ein umfassendes Nachhaltigkeitsprogramm zu entwickeln und umzusetzen. Im Rahmen dieses Programms werden Maßnahmen umgesetzt, um die negativen Auswirkungen der EB kontinuierlich zu vermindern.
Das integrierte Nachhaltigkeitsmanagementsystem fordert von der Evangelischen Bank, dass in einem regelmäßigen Turnus Kennzahlen erhoben und deren Veränderung im Zeitverlauf dokumentiert wird, um die Wirksamkeit des Nachhaltigkeitsprogramms zu dokumentieren.
Die Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprogramms sind den strategischen Zielen der Sustainability Balanced Scorecard in den Nachhaltigkeitsgrundsätzen zugeordnet. Jedes darin enthaltene strategische Ziel ist mit einer geeigneten Messgröße versehen.
Durch die regelmäßige Ermittlung der Kennzahlen und deren Dokumentation im Managementinformationssystem der Bank, werden die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele dokumentiert und können von Führungskräften und Vorstand eingesehen werden.
Die Entwicklung der relevanten Kennzahlen und strategischen Messgrößen wird im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements kontrolliert. Um die Zielerreichung sicherzustellen, werden zum einen strategische Maßnahmen abgeleitet, die Eingang in die Strategien der Bank finden und zum anderen operative Maßnahmen, die ins Nachhaltigkeitsprogramm der EB eingebracht werden.
Die Fortschritte des Nachhaltigkeitsprogramms werden in den Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses des Aufsichtsrates sowie im Nachhaltigkeitsrat der Bank besprochen.