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Europäische Offenlegungsverordnung

Die Offenlegungsverordnung, (EU) 2019/2088, gilt seit dem 10. März 2021 und umfasst Transparenzpflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Die Pflichten beziehen sich u.a. auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und mögliche nachteilige Auswirkungen. Sie betreffen die Unternehmens- wie auch die Produktebene.

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