Ethik und Integrität

GRI 102-16 bis GRI 102-17

GRI 102-16 Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation

Verantwortungsvolles Handeln ist für die EB ein zentraler Aspekt ihres Geschäftsmodells und gehört zum Selbstverständnis der Bank.

Das unternehmerische Handeln der EB basiert dabei immer auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit. Die Ausgewogenheit von ökonomischen, ökologischen und sozial-ethischen Zielen bildet die Basis für die Zukunftsfähigkeit der EB.

Ein christlicher Wertekompass leitet das Handeln der EB. Die Bank sorgt für einen nachhaltigen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem ihr anvertrauten Geld. Auf Basis dieses Wertekompasses hat die Bank ihre Unternehmensgrundsätze, ihre Nachhaltigkeitsgrundsätze, den EB-Corporate Governance Kodex, die Führungsgrundsätze und -leitlinien sowie einen eigenen Verhaltenskodex entwickelt.

Nachhaltigkeit ist in der EB seit jeher in der Vision, Mission und dem Leitbild verankert sowie integraler Bestandteil der Unternehmensgrundsätze und des Geschäftsmodells. Die Nachhaltigkeitsgrundsätze wirken sich folglich auf alle Prozesse und Strategien innerhalb der Bank aus. Auf der Homepage der EB sind die Nachhaltigkeitsgrundsätze in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht.

Der EB-Corporate Governance Kodex stellt die wesentlichen Anforderungen an die Leitung und Überwachung der Bank dar und enthält darüber hinaus international und national anerkannte Standards verantwortungsvoller und nachhaltiger Unternehmensführung. Der Kodex wird in seiner jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage der EB veröffentlicht.

Der Verhaltenskodex ist Teil der Unternehmensgrundsätze der EB. Er verbindet interne Grundsätze und externe Marktstandards und bekräftigt das Bekenntnis der Bank zur Nachhaltigkeit. Der Verhaltenskodex befasst sich mit der Einhaltung der einschlägigen Rechtsnormen und mit dem verantwortungsvollen Verhalten im Einklang mit der nachhaltigen Ausrichtung der EB.

Die EB hat 2017 einen Dienstleisterkodex eingeführt, der konkrete Anforderungen und nicht verhandelbare Standards definiert, deren Einhaltung und Beachtung die EB bei allen Geschäftsvorgängen von den Lieferanten und Dienstleistern erwartet. Der Dienstleisterkodex ist Grundlage für jeden Vertragsabschluss mit Neu- und Bestandsdienstleistern/-lieferanten.

Das Unternehmensleitbild und die Führungsleitlinien der EB sind in ihrer gültigen Fassung unter https://www.eb.de/ueber-uns/unternehmensgrundsaetze.html einsehbar.

GRI 102-17 Verfahren für ethische Beratung und Bedenken

Gesetzeskonformes sowie ethisches Verhalten sind feste Bestandteile der Unternehmenskultur und bilden somit die Basis für das Vertrauen von Mitgliedern, Kund:innen, Mitarbeiter:innen und weiteren Stakeholdern gegenüber der Bank.

Um dieses Grundverständnis für ein gesetzeskonformes, verantwortungsbewusstes, nachhaltiges und risikobewusstes Verhalten zu dokumentieren, wurde 2017 ein eigener Verhaltenskodex durch eine Gesamtbetriebsratsvereinbarung verabschiedet und ist seitdem für alle Mitarbeiter:innen verbindlich. Die Verantwortung für die Einhaltung des Verhaltenskodexes obliegt dem Vorstand der Bank.

Als zentrale Anlaufstelle für Kundenbeschwerden existiert in der Direktion Compliance ein von den Marktbereichen unabhängiges Beschwerdemanagement-Team. Das Team kommuniziert mit den Kunden und analysiert die Kundenbeschwerden bzw. Hinweise jedweder Art einschließlich der Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex hinsichtlich von Erkenntnissen für die Verbesserung von Produkten, Prozessen und Abläufen.

Fragen zu ethischem und gesetzeskonformem Verhalten werden in den jeweiligen Bereichen der „Compliance“ beantwortet.

Des Weiteren verfügt die EB gem. § 25a Abs. 1 S. 6 Nr. 3 KWG über ein automatisiertes Hinweisgebersystem. Der Prozess ermöglicht es allen Mitarbeiter:innen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität, Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden. Als Hinweisgebersystem wird das elektronische Business Keeper Monitoring System (BKMS-System) genutzt. Mit dieser Software wird es ermöglicht, dass Hinweise namentlich oder auch anonymisiert übermittelt werden können. Auf Wunsch der meldenden Person kann auch eine anonyme Folge-Kommunikation zwischen Bank und Hinweisgeber:in erfolgen. Die Direktion „Compliance“ ist verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen.

Daneben besteht die Möglichkeit, Eingaben in einem so genannten Ombudsmannverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. vorzunehmen. Darüber hinaus hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Zudem verfügt die EB über eine Geschenkerichtlinie, welche am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie dokumentiert die Einstellung der EB zur Praxis des Annehmens und Gebens von Geschenken sowie sonstigen Vorteilen und Einladungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben ist eine absolute und unbedingte Integrität der Mitarbeiter:innen erforderlich. Alle Tätigkeiten sollen unbefangen und unabhängig von äußeren Einflüssen ausgeübt werden.

Zur Erfassung, Genehmigung und Dokumentation der Sachverhalte wurde das System „Business Approvals“ eingeführt. Jeglicher Erhalt, Gewährung von Geschenken oder Einladungen bzw. sonstigen Vorteilen (z.B. kostenlose Webinare, Rabatte, Gewinne) oberhalb der Bagatellgrenze eines Gegenwertes von 15 Euro wird im System erfasst. Mit diesem erfolgt unter anderem das Reporting an die Gremien der EB.

Alle Mitarbeiter:innen können sich jederzeit bei Beratungsbedarfen sowie mit Hinweisen oder Bedenken an ihre Vorgesetzten, die Direktion Compliance, die Personalabteilung oder den Betriebsrat der EB wenden.

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