GRI 102-45 eine Liste aller im Konzernabschluss oder in gleichwertigen Dokumenten der Organisation enthaltenen Entitäten.
Die EB stellt seit dem Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss auf.
Zur EB-Gruppe gehören neben der EB selbst die nachfolgend aufgeführten Unternehmen (alphabetisch sortiert). Die Kurzporträts zu allen verbundenen Unternehmen finden sich unter GRI 102-2.
- Die Change Hub GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH.
- Die EB Consult GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH.
- Die EB Holding GmbH ist als reine Holdinggesellschaft eine 100%ige Tochtergesellschaft der Evangelischen Bank eG.
- Die EB-Kundenservice GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH.
- Die EB-Real Estate GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Evangelischen Bank eG. Die EB-Real Estate GmbH ist Komplementärin, die Evangelische Bank eG ist Kommanditistin der EB-Real Estate & Co. Management KG.
- Die EB – Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH.
- Die EB-Sustainable Real Estate GmbH (EB-SRE) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH.
- Die HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH.
Weitere Entitäten bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht.
GRI 102-46 + 47 Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen sowie der wesentlichen Themen
Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht informiert die Evangelische Bank alle Stakeholder, insbesondere Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Mitglieder und Dienstleister:innen, umfassend über die Fortentwicklung ihrer strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsgrundsätze und die Fortschritte bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms. Die Inhalte wie auch die grundlegende Struktur der Berichterstattung richten sich dabei an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), an den zehn Prinzipien des UN Global Compacts sowie an den Anforderungen der EMASplus-Richtlinie aus.
Die aufgeführten GRI-Kennziffern beziehen sich in der Regel auf den Zeitraum 2019 bis 2021. Die wesentlichen Themen und Kriterien für die Berichtsinhalte erarbeitete ein Expertenteam der EB-Gruppe zusammen mit dem NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen im Rahmen einer SWOT-Analyse und Materialitätsanalyse in mehreren Workshops. Bei der Entscheidung zur Wesentlichkeit der Inhalte, zum notwendigen Detaillierungsgrad der Indikatoren und zur Überprüfung der Angaben durch externe Dritte, orientiert sich die Bank insbesondere an den Interessen ihrer Stakeholder.
Des Weiteren wurde das Nachhaltigkeitsprogramm 2021+ auf den Grad der Zielerreichung überprüft und ausführlich im Nachhaltigkeitsrat erörtert. Das Nachhaltigkeitsprogramm 2021+ wurde Ende 2020 geplant und strukturiert. Es befindet sich seitdem in Umsetzung. Das Maßnahmenprogramm wurde von anfangs über 70 Maßnahmen auf 65 Maßnahmen zusammengefasst, da einige Maßnahmen aufeinander aufbauen, oder herausgenommen, da ihre Umsetzung nicht darstellbar ist.
Zum 31.12. des Berichtsjahres waren vom Nachhaltigkeitsprogramm 2021+ 8 Maßnahmen abgeschlossen. Weitere 24 Maßnahmen befinden sich in Umsetzung. Zu den abgeschlossenen Maßnahmen gehören:
- Ausarbeitung und Veröffentlichung des ersten TCFD-Reports
- Abschluss der DGNB Gold-Zertifizierung für die Zentrale in Kassel
- Digitalisierung und Kürzung des Nachhaltigkeitsberichts (eb-nachhaltigkeitsbericht.de)
- Erweiterung des Filters für die Kapitalanlage
Die lange Historie der EMASplus-Zertifizierung (seit 2011) ermöglicht es der EB, die Berichterstattung stetig zu verbessern. In diesem Nachhaltigkeitsbericht wurde auf der kritischen Auseinandersetzung aus dem vorangegangenen Jahr aufgebaut.
Mit der Datenerhebung und -erfassung für die Tochtergesellschaften wurde im Jahr 2019 begonnen. Seitdem werden jährlich die Defizite und Herausforderungen aus dem jeweiligen Vorjahr identifiziert, bei den jeweiligen Organisationseinheiten adressiert und gemeinsam angefangen, diese zu institutionalisieren. Weiterhin werden die betriebsökologischen Daten in den kommenden Jahren sukzessive vergleichbarer und umfassender.
Mit „WeSustain“ nutzt die EB-Gruppe eine Plattform, die es ihr ermöglicht, die Berichterstattung konsistent und effizient zu gestalten. Zahlreiche Mitarbeiter:innen sind über diese Software in den Prozess der Berichtserstellung eingebunden. Die EB-Gruppe hat für einzelne Themenfelder fachliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definiert. Für den Berichtszeitraum 2021 haben alle Direktionen und Stabstellen sowie die Tochtergesellschaften entweder inhaltlich zugeliefert oder bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts mitgewirkt. Die Abteilung „CSR & Sustainable Finance“ führt den Nachhaltigkeitsbericht inhaltlich zusammen und ist für die Erstellung verantwortlich.
Abschließend entscheidet der Vorstand über die finalen Berichtsinhalte und erteilt die Freigabe.
GRI 102-48 die Auswirkung möglicher Neudarstellungen von Informationen aus vorherigen Berichten sowie die Gründe für diese Neudarstellungen.
Dieser Bericht richtet sich an der für das Berichtsjahr gültigen Version der Standards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie an den EMASplus-Anforderungen aus. Des Weiteren wird an den relevanten Stellen auf die Prinzipien des UN Global Compacts sowie auf die Sustainable Development Goals verwiesen.
Grundlegende Änderungen gegenüber der Vorjahres-Berichterstattung ergeben sich durch die Fokussierung auf die Daten der EB und die aggregierten Daten der EB-Gruppe. Darüber hinaus werden einzelne Textelemente aus diesem Nachhaltigkeitsbericht herausgelöst und in den digitalen, interaktiven Nachhaltigkeitsbericht (www.eb-nachhaltigkeitsbericht.de) überführt.
Änderungen bzw. Neudarstellungen beispielsweise in Bezug auf Basisjahre oder Zeiträume, Messmethoden oder die Art der Geschäftstätigkeit bestehen nicht.
GRI 102-49 erhebliche Änderungen gegenüber vorherigen Berichtszeiträumen in der Liste der wesentlichen Themen und Abgrenzungen der Themen.
Die Berichterstattung orientiert sich an den vorherigen Berichtszyklen und stellt ab diesem Berichtszyklus im Wesentlichen die EB und EB-Gruppe in das Zentrum der Berichterstattung.
Es bestehen keine erheblichen Änderungen gegenüber den vorherigen Berichtszeiträumen in der Liste der wesentlichen Themen oder in der Abgrenzung der Themen.
GRI 102-50 Berichtszeitraum für die angegebenen Informationen.
Dieser Nachhaltigkeitsbericht bezieht sich auf das Kalenderjahr 2021. Dies entspricht auch dem Geschäftsjahr der EB-Gruppe. Alle Daten sind entweder für das Gesamtjahr oder zum Stichtag 31.12.2021 erhoben worden.
GRI 102-51 gegebenenfalls das Datum des letzten Berichts.
Die Evangelische Bank informiert umfassend seit 2011 über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten. Seit 2019 umfasst die Berichterstattung die EB-Gruppe. Der letzte Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 ist am 8. Dezember 2021 dem Umweltgutachter vorgelegt, geprüft und anschließend veröffentlicht worden.
Seit dem Berichtsjahr 2020 erstellt die EB-Gruppe einen digitalen interaktiven Nachhaltigkeitsbericht (www.eb-nachhaltigkeitsbericht.de). Im Fokus steht die Stakeholder-orientierte Darstellung der Inside-Out motivierten nachhaltigen Unternehmensführung.
Der jeweils aktuelle Bericht ist unter www.eb-nachhaltigkeitsbericht.de und auf der Website der EB zu finden. Die älteren Nachhaltigkeitsberichte der EB (Berichtsjahre 2013-2018) bzw. EB-Gruppe (seit 2019) können auf der Website der EB unter www.eb.de/nachhaltigkeitsberichte abgerufen werden.
GRI 102-52 Berichtszyklus.
Die jährliche Erstellung und Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt seit 2011.
GRI 102-53 den Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht oder dessen Inhalt.
Als Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zu diesem Bericht und zur Nachhaltigkeit stehen Dr. Astrid Herrmann, Head of CSR & Sustainable Finance, sowie das gesamte Team der Abteilung CSR & Sustainable Finance unter der Mailadresse nachhaltigkeit@eb.de zur Verfügung.
GRI 102-54 eine Erklärung der Organisation, wenn sie einen Bericht in Übereinstimmung mit den GRI‐ Standards erstellt hat, unter Auswahl einer der beiden Optionen:
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI‐Standards: Option “Kern“ erstellt.
GRI 102-55 GRI – Inhaltsindex
Grundlage sind die GRI Standards 2016, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes im Jahr 2021 gültig waren.
Folgende GRI-Standards wurden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen:
- GRI 102: Allgemeine Angaben 2016
- GRI 103: Managementansatz 2016
- GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
- GRI 302: Energie 2016
- GRI 305: Emissionen 2016
- GRI 401: Beschäftigung 2016
- GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
- GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
- GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016
- GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016
- GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016
- GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
- GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016
- GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016
- GRI 419: Sozioökonomischen Compliance 2016
Darüber hinaus findet auf Basis der EMASplus-Richtlinie eine freiwillige Berichterstattung in Anlehnung an GRI zu den folgenden Standards statt:
- GRI 301: Materialien 2016
- GRI 303: Wasser und Abwasser 2018
- GRI 304: Biodiversität 2016
- GRI 306: Abwasser und Abfall 2020
GRI 102-56 Externe Prüfung
Die Evangelische Bank lässt den Nachhaltigkeitsbericht durch mindestens einen unabhängigen Dritten qualitätssichern. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung der gruppenweiten nichtfinanziellen Berichterstattung. Auf den eigenen Erkenntnissen und denen der Prüfer aufbauend, entwickelt die EB-Gruppe die Prozesse kontinuierlich weiter.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. ist der für die Evangelische Bank zuständige gesetzliche Prüfungsverband.
Im Rahmen der EMASplus-Zertifizierung wird der Nachhaltigkeitsbericht durch den Gutachter, Henning von Knobelsdorff, Bonn, begutachtet.
Der Aufsichtsrat der Evangelischen Bank ist zur Prüfung der nichtfinanziellen Gruppenberichterstattung verpflichtet. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates beschließt die externen Prüfungen. Die prüferische Durchsicht der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Berichts für das Berichtsjahr 2020 ist durch den Genossenschaftsverband im Jahr 2021 erfolgt. Diese Prüfung bezieht sich auf die handelsrechtlichen Pflichten an die nichtfinanzielle Berichterstattung für die Evangelische Bank-Gruppe. Das Ergebnis der Prüfung ist im jeweiligen Prüfungsvermerk dokumentiert.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist immer ein Mitglied des Aufsichtsrates. Ein Mitglied des Vorstands nimmt an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Der Aufsichtsrat sowie auch Führungskräfte sind in die Entscheidung über die Beauftragung der externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts einbezogen.